Die Prüfung der bautechnischen Nachweise wird nach der Berliner Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfVO) und der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV) von Prüfingenieuren als hoheitliche Aufgabe wahrgenommen.

In unserer Ingenieurgesellschaft stehen dafür die vom Bautechnischen Prüfamt anerkannten Prüfingenieure zur Verfügung:

 

Prüfingenieur für Standsicherheit

Fachrichtung Massivbau

Dipl.- Ing. Karl Gräter

 

Prüfingenieur für Standsicherheit

Fachrichtung Massivbau

Dipl.- Ing. Thomas Rostalski

 

 

Die bautechnische Prüfung der Standsicherheit umfasst folgende Leistungen:

  • Prüfung der Standsicherheitsnachweise
  • Prüfung der Ausführungszeichnungen
  • Prüfung des baulichen Brandschutzes
  • Stichprobenartige Überwachung der Bauausführung in statisch-konstruktiver Hinsicht auf Übereinstimmung mit den geprüften Unterlagen gem. § 80 Abs.2 Bauordnung Berlin und § 13 Abs. 6 BauPrüfVO